unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der ISP-TOOLS GmbH ("ISP-TOOLS") liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ISP-TOOLS; dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von ISP-TOOLS bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ISP-TOOLS. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

2. Vertragsschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der ISP-TOOLS zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch wenn ISP-TOOLS anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2 Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Liefertermine und Fristen
3.1 Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung setzt voraus, daß ISP-TOOLS sämtliche vom Besteller/Käufer zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugehen. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von ISP-TOOLS nicht vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
3.2 Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Besteller/Käufer übergegangen bzw. die bestellte Leistung abgenommen ist. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware auf die den Transport durchführende Person oder Einrichtung über. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ISP-TOOLS vorliegen.
3.3 Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Besteller/Käufer danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Besteller/Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz von Seiten der ISP-TOOLS vorliegen.
3.4 ISP-TOOLS ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
3.5 Sofern nicht anders vereinbart, ist ISP-TOOLS berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Bestellers/Käufers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung noch etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten haben Einfluß auf den Gefahrenübergang.
3.6 Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als sechs Wochen, sind wir auch berechtigt, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
3.7Falls ISP-TOOLS einer Rücksendung von neuwertigen Geräten ausdrücklich zugestimmt hat, werden 8% vom Warenwert, mindestens jedoch € 30.-, als Bearbeitungs-, Prüf-, Verpackungs- und Verwaltungskosten berechnet. Geräte in spezieller Ausführung und Software-Lizenzen können nicht zurückgenommen werden. Erfolgt eine zugestimmte Warenrückgabe mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin, so ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% des Warenwertes fällig. Verzögert sich eine zugestimmte Warenrücknahme um mehr als 4 Wochen, so verfällt die Rücknahmegenehmigung und der ausgewiesene Kaufpreis wird sofort in voller Höhe ohne Abzüge fällig.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen sind diese Preise nicht verbindlich. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Die Preise sind Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallende Reise- und Übernachtungskosten.
4.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum sofort rein netto ohne jeden Abzug zu leisten.Standardzahlungsverfahren ist das Bank-Lastschrift-Verfahren worüber der Händler ein getrenntes Formular erhält. . ISP-TOOLS ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit ohne Mahnung, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4.3 Dem Besteller/Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von ISP-TOOLS nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn ISP-TOOLS im Einzelfall zustimmt oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
4.4 Alle unsere Forderungen, einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel herein genommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Macht ISP-TOOLS ihren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangt sie die Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Besteller Kaufmann ist.

5. Rücktritt
5.1 Die ISP-TOOLS räumt ihren Fachhandelspartnern ein 7tägiges Rückgaberecht ein, für Produkte, die nicht den Spezifikationen oder Ankündigungen entsprechen.
5.2 Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet ISP-TOOLS dennoch auf Wunsch des Bestellers/Käufers einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, wird ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt. Werden Geräte oder Programme speziell hergestellt, so wird ein Rücktritt abgelehnt.
5.3 Tritt der Besteller/Käufer vor der Installation von Systemen zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale in Höhe von 5% des Warenwertes zuzüglich eventuell angefallener Dienstleistungen wie Programmierung, Konfiguration etc. zu bezahlen.
5.4 Werden Systeme nach einer vorher vereinbarten Probestellung zurückgenommen, so wird neben den Transportkosten ein Beitrag von € 130.- + MwSt. bei Auftragswert bis € 7.500.- und € 380.- + MwSt. bei Auftragswert über € 7.500.- für die Geräterücknahme berechnet. Siehe auch §3 Abs. 7 der Geschäftsbedingungen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 ISP-TOOLS behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen, vor. Der Besteller/Käufer kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von ISP-TOOLS gelieferten Produkte erfolgt für ISP-TOOLS, ohne daß ISP-TOOLS hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindung von im Eigentum von ISP-TOOLS stehenden Produkten mit anderen Waren steht ISP-TOOLS das Allein- oder Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von ISP-TOOLS. Der Besteller/Käufer wird die im Allein- oder Miteigentum von ISP-TOOLS stehenden Vorbehaltsprodukte als Verwahrer für ISP-TOOLS mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.
6.2 Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers/Käufers gestattet. Andere, die Rechte von ISP-TOOLS gefährdende Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind unzulässig. Die dem Besteller/Käufer zur Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an ISP-TOOLS ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, gegebenenfalls auch nach Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den Kaufpreis ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteils von ISP-TOOLS an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Besteller/Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. ISP-TOOLS kann den Abnehmern des Bestellers/Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen.
6.3 Der Besteller/Käufer wird ISP-TOOLS jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an ISP-TOOLS abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Besteller/Käufer auf das Eigentum von ISP-TOOLS hinweisen und ISP-TOOLS unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller/Käufer.
6.4 Kommt der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist ISP-TOOLS jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Besteller Kaufmann ist.
6.5 ISP-TOOLS wird die Sicherheiten auf Wunsch des Bestellers/Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7. Gewährleistung
7.1 ISP-TOOLS gewährleistet, daß von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. ISP-TOOLS gewährleistet, daß von ihr gelieferte Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluß von Fehlern in der Software nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Besteller/Käufer. Der Gewährleistungsanspruch verjährt spätestens 6 Monate nach Übergang der Gefahr auf den Besteller/Käufer bzw. Abnahme. Erfolgen Gefahrenübergang bzw. Abnahme für von ISP-TOOLS zu erbringende Lieferungen und/oder Leistungen, so laufen unterschiedliche Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf die erforderlichen Teile.
7.2 Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich die Gewährleistung von ISP-TOOLS auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von ISP-TOOLS. Für Waren, die ISP-TOOLS nicht hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller; der Besteller/Käufer nimmt die Abtretung an. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird ISP-TOOLS berichtigen, und zwar nach ihrer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Für Software, die ISP-TOOLS nicht hergestellt hat der Satz 2 entsprechend Gültigkeit. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ISP-TOOLS über.
7.3 Soweit ISP-TOOLS einen gerügten Mangel anerkennt, übernimmt sie die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Ersatzteilkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere auch die Transportkosten für das Ersatzstück und anfallenden Arbeitskosten trägt der Besteller/Käufer. Der Besteller/Käufer gewährt ISP-TOOLS die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Besteller/Käufer diese, ist ISP-TOOLS von der Gewährleistung befreit. Die Verpflichtungen von ISP-TOOLS aus einer weitergehenden, in der Auftragsbestätigung zugesicherten Vollservice-Leistung, bleiben unberührt.
7.4 Alle Gewährleistungsverpflichtungen erlöschen, wenn ohne Genehmigung von ISP-TOOLS, Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen, übernimmt ISP-TOOLS keine Gewährleistung.
7.5 Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungsfrist.
7.6 Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller/Käufer eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
7.7 Weitergehende Gewährleistungsansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

8. Schadensersatzansprüche
8.1 Schadensersatzansprüche gegen ISP-TOOLS sowie ihre Erfüllungs- bzw. Errichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung und auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Die Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden), und solche Mangelfolgeschäden, gegen die von ISP-TOOLS zugesicherte Eigenschaften den Besteller/Käufer gerade absichern sollen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet ISP-TOOLS nur in dem wie vorstehend beschriebenen eingeschränkten Umfang.
8.2 ISP-TOOLS haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß ISP-TOOLS deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die ISP-TOOLS zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller ISP-TOOLS bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.
8.3 Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres. Für den Fristbeginn gilt die Abnahme der Ware.

9. Gewerbliche Schutzrechte
9.1 ISP-TOOLS wird den Besteller/Käufer bei der Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten (einschließlich Urheberrechten) eines ISP-TOOLS-Produkts von Schadensersatzansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. ISP-TOOLS übernimmt dem Besteller/Käufer gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge, sofern dieser ISP-TOOLS von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und ISP-TOOLS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
9.2 Sind gegen den Besteller/Käufer Ansprüche gemäß Abs. 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann ISP-TOOLS auf seine Kosten das Produkt in einem für den Besteller/Käufer zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann ISP-TOOLS auch das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben.
9.3 ISP-TOOLS ist von allen Verpflichtungen nach dieser Bestimmung freigestellt, falls die Ansprüche gemäß Abs. 1 auf besteller-/kundenseitig bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten oder darauf beruhen, daß das Programm nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter anderem als in der Leistungsbeschreibung eingegebenen Ersatzbedingungen genutzt werden.
9.4 Weitergehende Verpflichtungen von ISP-TOOLS bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten bestehen - von Ziffer 8 abgesehen - nicht.

10. Sonstiges
10.1 Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.
10.3 Der Besteller/Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit rechtlicher Zustimmung von ISP-TOOLS übertragen.
10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth, auch für Ansprüche bei Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen sowie Mahnverfahren. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

11. zusätzliche Bedingungen für den Onlinedienst - Internetzugang
Die Weitergabe der Dienstleistungen von ISP-TOOLS an Dritte ist nicht gestattet. Für die Sicherheit seines Zugangs, sowie der Geheimhaltung des erteilten Paßwortes ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Verlust oder das Bekanntwerden des Paßwortes, ist unverzüglich der ISP-TOOLS mitzuteilen. Die von Ihnen angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Es besteht kein Anspruch auf eine freie ISDN- oder Modem-Leitung zu einer bestimmten Zeit. Engpässe sind jedoch unwahrscheinlich. Das Internet ist ein öffentliches Medium, darum kann ISP-TOOLS in keiner Form die Haftung für, im Internet angebotene Inhalte übernehmen. Der Zugang ist zum Ende des jeweiligen Kalendermonats mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Diese Kündigung ist schriftlich einzureichen.

11.1 zusätzliche Bedingungen für Standleitungen, ADSL und SDSL-Zugänge

11.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist die ISP-TOOLS berechtigt, die Leitung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
11.2 Kommt der Kunde a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die ISP-TOOLS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in
einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise verlangen.
Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die ISP-TOOLS einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
11.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der ISP-TOOLS vorbehalten.

ISP-Tools GmbH Handelsregister Fürth HRB 10840
Geschäftsführer Michael Killermann Georg-Zorn-Straße 37 D-90765 Fürth

Tel. 0911 – 2001-500 Fax 0911-2001-777 eMail : info@isp-tools.de

AGB`s für Reparaturen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reparaturen


1.Allgemeines
Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen aufgrund eines Anspruchs aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.

2.

Auftragserteilung
 
  1. Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer Unterlagen nachweisen.
  2. Kostenvoranschläge, auch dann, wenn eine gesetzte Kostengrenze überschritten wird, sind unverbindlich und kostenpflichtig.
  3. Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten die wir für notwendig erachten, erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gerätes notwendig ist.
  4. Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Für viele Geräte-gruppen gibt es Vorteilspreise, die wie ein vom Kunden abgegebener Höchstpreis sind. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand den Zeitwert des zu reparierenden Gerätes überschreitet, wird ein Kostenvoranschlag er-stellt und es ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
  5. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparieren-den Gerätes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
 

3.

Reparaturdurchführung
 
  1. Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt durchzuführen.
  2. Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.
  3. Jede Reparatur, auch Kostenvoranschläge, bedeuten Eingriffe in den Reparaturgegenstand. Es ist nicht immer möglich, nach einem solchen Eingriff den Zustand wiederherzustellen der vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Kunde hat daher kein generel-les Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.
 

4.

Reparaturkosten und Zahlung
 
  1. Kostenpflichtige Reparaturen werden entweder zu Vorteilspreisen berechnet, wenn eine Reparatur zum Vorteilspreis vereinbart wurde und die Reparatur auch zum Vorteilspreis durchgeführt wurde, oder sie werden nach Zeitaufwand und Material berech-net. Die Kosten pro Arbeitsstunde sind in unserem Annahmeraum ausgehängt.
  2. Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung, bzw. bei Versand nur per Nachnahme ohne Abzug ausgeliefert.
 

5.

Aufbewahrung und Abholung
 
  1. Wir sind berechtigt, reparierte Geräte an den Überbringer des Abholscheins oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.
  2. Werden Reparaturen nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und/oder Beschädigungen des Reparaturgerätes oder Teilen von ihm, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich der entstandenen Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht.
  3. Handelt es sich bei dem Reparaturvorgang um eine nicht durchgeführt Reparatur, werden nach drei Wochen dem Kunden die Überprüfungskosten sowie die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Eine weitere Aufbewahrungspflicht über die drei Wochen besteht nicht.
 

6.

Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
 
  1. Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Benachrichtigung über die Fertigstellung der Reparatur.
  2. Das Recht des Kunden beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlägen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen. Welcher der drei Möglichkeiten in Frage kommt, wird durch die Minderung des Nutzwertes des reparierten Gerätes bestimmt.
  3. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
  4. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Mangel in direktem Zusammenhang mit dem bei der Reparatur behobenem Mangel oder den getätigten Arbeiten steht.
  5. Normaler Verschleiß begründet keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn er innerhalb des Gewährleistungszeitraumes aufge-treten ist.
  6. Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.
 

7.

Haftung
 
  1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
  2. Im Falle der Beschädigung des Gerätes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
 

8.

Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturbeauftragung für eine erforderliche Sicherung der Daten Sorge zu tragen. Die Wiederherstellung der Daten obliegt dem Kunden.

9.

Gerichtsstandsvereinbarung
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Fürth oder nürnberg. Dies gilt auch in dem Falle, in dem der Kunde Vollkaufmann ist. Ebenso gilt der Gerichtsstand Fürth oder Nürnberg, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsab-schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-haltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

10.

Sonstiges
Sollten einzelne Passagen dieser Bedingungen gegen das Recht verstossen, so sind sie durch ähnlich lautende Passagen zu ersetzen, die dem Ursprungssinn der ersetzten Passagen am nächsten kommen.